Verbraucherschützer raten Bürgern seit Jahren Stromtarife verschiedener Anbieter zu vergleichen. Auf fortlaufend steigende Preise antworten Privatkunden am besten mit dem Wechsel zu einem günstigeren Stromlieferanten. Verbraucher haben die Wahl zwischen mehr als 1000 verschiedenen Tarifen, wie www.stromkampagne.com informiert.
Im Grundversorgungstarif des örtlichen Stromanbieters besteht jederzeit die Möglichkeit mit einer zweiwöchigen Frist zu kündigen. Informiert der Lieferant über eine Preiserhöhung, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Dennoch scheuen sich viele vor einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Dabei ist wechseln einfach und unkompliziert.
Suche nach neuem Stromanbieter über Preisvergleichsportale
Auf der letzten Jahresabrechnung finden Wechselwillige ihren jährlichen Stromverbrauch und den Namen ihres Lieferanten. Mehr Informationen sind für die Suche nach einem neuen Anbieter nicht erforderlich. Verschiedene Vergleichsportale im Internet zeigen nach Eingabe der Daten eine Ergebnisliste mit den günstigsten Stromtarifen.
Ist der Name des aktuellen Tarifs bekannt, wird die jährliche Ersparnis durch den Wechsel angezeigt. Über Filter lässt sich die Auswahl nach Ökotarifen oder Vertragslaufzeit verfeinern. Wer jedes Jahr wechselt, spart durch den Neukundenbonus viel Geld. Ein Blick in die Tarifdetails der einzelnen Stromerzeuger gibt einen genauen Überblick.
Vertragsabschluss mit günstigerem Anbieter
Bei der Auswahl des neuen Stromlieferanten sollten Verbraucher auf kurze Kündigungsfristen, höchstens einjährige Laufzeiten und entsprechende Preisgarantien achten sowie Vorauskasse meiden. Wurde ein günstiger Tarif gefunden, erfolgt der Wechsel zum neuen Lieferanten online in wenigen Minuten. Dazu sind die relevanten persönlichen Daten einzugeben. Zusätzlich zu den bereits erfolgten Eingaben werden die Kundennummer beim bisherigen Stromerzeuger und die Zählernummer benötigt. Beides befindet sich auf der letzten Jahresabrechnung.
Kündigung des bisherigen Stromanbieters und Vertragsbeginn
Den alten Stromvertrag kündigen Verbraucher selbst oder überlassen dies dem neuen Lieferanten. Selbst kündigt, wer sich nicht im Grundversorgungstarif befindet, eine lange Kündigungsfrist hat oder jährlich den Stromanbieter wechselt. Danach erhalten Wechsler eine Kündigungsbestätigung, eine Bestätigung über die Ummeldung beim Netzbetreiber und eine Information vom neuen Lieferanten über den Vertragsbeginn.
Sollte sich der Wechsel verzögern, ist die Stromversorgung übergangsweise durch den bisherigen Anbieter zum Grundversorgungspreis sichergestellt. Zum Wechseltermin ist auf gesonderte Aufforderung durch den Netzbetreiber oder die Stromlieferanten der aktuelle Zählerstand zu übermitteln. Der alte Stromanbieter erstellt daraufhin die Endabrechnung, der neue beginnt mit der Strombelieferung.